Gutachten für Immobilienbewertung
Was ist meine Immobilie wert?
Diese Frage lässt sich mit ein paar Tipps und unserem Ratgeber näherungsweise auch privat selbst bestimmen. Besser und genauer ist da schon eine Marktwertermittlung welche z.B. nach dem Sachwertverfahren für Sie ermittelt wird. Das machen wir als Service kostenlos.
In Erbangelegenheiten empfehlen wir ein gerichtsfestes Vollgutachten.
Gutachten vom Sachverständigen für Immobilienbewertung
Zum Beispiel in diesen Orten durch Flimmo Immobilien vermittelt.

persönliches Wertgutachten zur Immobilie
„Nachdem ich bei den Immobilienplattformen immer nur computergenerierte Standardmails mit hoher Preisspanne erhalten hatte, habe ich eher durch Zufall die kostenlose Wertermittlung durch Herrn Waldmann erstellen lassen. Diese war auf den Punkt und zusätzlich mit Preisen der unmittelbaren Nachbarschaft untermauert. Das hat mich dann auch zum Verkauf meines Hauses überzeugt.“
Olaf W. aus Strausberg
Vollgutachten nach §194 BauGB
In einer Erbengemeinschaft war ich gezwungen den genauen Wert vom Haus meiner Eltern bewerten lassen zu müssen. Die Expertise und das neutrale Gutachten vom Sachverständigen Herr Waldmann hat es dann schriftlich auf den Punkt gebracht. Somit konnten die Streitigkeiten außergerichtlich erledigt werden.“
Annette K. aus Wandlitz

Warum ist ein Gutachten sinnvoll?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten gibt es mehrere Wege den richtigen Preis für die Immobilie zu ermitteln. Angefangen mit einem
Verkehrswertgutachten bis hin zum Befragen von
Verwandten und Bekannten .
Wenn Sie jedoch einen unabhängigen und marktnahen Wert für eine Immobilie ermitteln möchten sollten Sie sich auf Sachverständige in der Immobilienbranche verlassen.
Wir erstellen
Kurzbewertungen, Marktwertermittlungen und Marktanalysen .
Mit dieser Grundlage und unserer langen Erfahrung können wir Ihnen sehr genau sagen wie der Wert einer Immobilie auf der derzeitigen Marktlage zu vertreten ist.
Wann ist ein Gutachten sinnvoll?
Diese werden benötigt und empfohlen für zum Beispiel:
- Kauf und Verkauf von umfangreichen Immobilien
- Erbschaftsangelegenheit
- Vermögensaufteilungen
- Ehescheidung
- Trennungen
- Zwangsversteigerung
- Beleihung
- Versicherungsänderungen
- Vermögensaufstellungen
Gutachten welche für gerichtliche aber auch außergerichtliche Zwecke dienlich sind. Rechtsanwälte und Steuerberater empfehlen oftmals Gutachten als wertvolle Hilfe bei außergerichtlichen Entscheidungen, um im Vorfeld eine Einigung herbeiführen zu können. Das Gutachten kann abhängig von der Art für beide (gerichtliche/außergerichtliche) Fälle verwendbar sein.
Haus- und Grundstückspreis
Es gibt verschiedene Gründe wieso und wofür eine Wertermittlung bei Immobilien erforderlich ist. Eine Auflistung finden Sie nachstehend.
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnungs- und Teileigentum (Eigentumswohnungen)
- Gewerbliche Grundstücke und Gebäude
- Spezialimmobilien (Hotels, Kliniken, Gewerbe, etc.)
- Erbbaurechte
- Rechte und Belastungen
- Wohnungsrechte
- Nießbrauchrechte
- Baulasten und Dienstbarkeiten
- Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung
- Verrentung von Kaufpreisen